Verbrauchsausweis
Bei der verbrauchsorientierten Variante des Ausweises wird die Energieeffizienz aus der innerhalb von 3 Heizperioden tatsächlich verbrauchten Energiemenge ermittelt. Der verbrauchsorientierte Ausweis bildet daher nicht nur den Zustand eines Gebäudes, sondern auch das Verhalten seiner Bewohner ab. Ob z. B. viele Familien mit Kindern, oder eher berufstätige Singles in einem Haus wohnen beeinflusst den Energieverbrauch eines Gebäudes enorm. Der verbrauchsbasierte Energieausweis ist daher nicht für alle Gebäude zulässig.
Die gesetzliche Regelung in welchen Fällen der Verbrausausweis angewendet werden darf ist leider recht kompliziert, als Faustformel kann man sich jedoch merken:
Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen und einem Bauantrag nach dem 1. November 1977 dürfen nach dem Verbrauchsverfahren berechnet werden. In allen anderen Fällen ist nur der Energiebedarfsausweis zulässig.